LCL-Export:
Angegebene Frachtraten verstehen sich inklusive: :
- Umschlag im Lager Austromar
- 7 Tage lagerfrei
- Transport zum Seehafen
- LCL Kosten
- Seefrachtkosten
- BAF/CAF
- Entladung der Ware im Ankunftslager
Angegebene Frachtraten verstehen sich exklusive:
- B/L Gebühr
- Transportversicherung
- Eventl. Kurierkosten und Kosten für eine eventl. Neuverpackung der Ware
Bitte beachten Sie:
- Unser Tarif ist auf Basis w/m kalkuliert
- Minimumraten sind für alle Destinationen unterschiedlich kalkuliert
- Raten für nicht im Tarif genannte Destinationen auf Anfrage
- Tarifraten sind gültig für Sendungen bis zu einem Warenwert von EUR 50.000,--
- Gewicht und Abmessungen werden auf ganze 100 kg bzw. 0,1 cbm genau aufgerunded
- Es wird davon ausgegangen, dass die an uns übergebene Waren stapelbar sind und zum Umschlag in einem Lagerhaus geeignet sind. Weiters setzen wir eine seemäßige Verpackung und eine ordnungsgemäße Markierung der Ware voraus. Nicht stapelbare Ware muss bei der Buchung bekanntgegeben werden um dies bei der Containerstauung berücksichtigen zu können.
- Um eventl. Verzögerungen vorzubeugen, ist eine zeitgerechte Avisierung der Buchung notwendig. Weiters müssen die Lieferdokumente exakt mit den tatsächlichen Warengegebenheiten übereinstimmen.
- Wir empfehlen Ihnen, die Ware palettisiert und ordnungsgemäß markiert an uns zu übergeben. Ist keine ordnungsgemäße Markierung vorhanden, wird dies von unserem Lager vorgenommen und mit EUR 20,00 / Sendung in Rechnung gestellt.
- Nicht-standardmäßig behandelt Sendungen müssen mit ausreichend großen Piktogramme auf allen vertikalen Seiten der Sendung markiert sein.
- Bei einem internationalen Seetransport ist eine seemäßige Verpackung unbedingt notwendig. Unser Unternehmen und der Schiffseigentümer sind für Beschädigungen die durch eine nicht seemäßige Verpackung entstehen keinesfalls haftbar zu halten.
- Waren die bereits beschädigt bei uns eintreffen, werden nicht akzeptiert und können nicht übernommen werden. Derartige Waren können nur nach Haftungsübernahme des Absenders im Einzelfall transportiert werden.
- Die IMDG (Gefahrgut) Sendungen müssen von Austromar im Voraus genehmigt werden, bevor wir diese in unser Lager übernehmen können. Die Tarife und Mehrkosten sind auf Anfrage vorab zu vereinbaren. Für unangemeldete oder falsch gemeldete IMDG-Sendungen werden sämtliche Mehrkosten sowie eine Pönale von EUR 500,00/Sendung zu Lasten des Versenders verrechnet.
- Außerordentliche Waren (z.B.: Alkohol, Antiquitäten, Tiermedizinische Waren, Kriegsgut etc.) können nur nach vorheriger Absprache akzeptiert werden. Hierfür gelangen eventl. Mehrkosten zur Abrechnung.
- Personal effects sind mit einem Zuschlag (siehe Abwicklungskosten) behaftet.
- Im Falle einer Transportstornierung weniger als 24 Stunden vor Closing (im jeweiligen Austromar Lager) gelangen Stornokosten in der Höhe von EUR 25,00 w/m zur Abrechnung.
- Messungen hinsichtlich Ladungsgewicht und Dimensionen der Ware welche eventl. von unabhängigen Unternehmen im jeweiligen Terminal durchgeführt werden, sind bindend uns müssen akzeptiert werden. Im Falle eventl. Unstimmigkeiten kann ein unabhängiger Sachverständiger eingesetzt werden um die Ware neu zu vermessen. Dies ist ein kostenpflichtiger Service und muss vom Absender bezahlt werden.
- Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Schiffsbeladung.
- Waren welche bis zu Inlandsterminals transportiert werden, müssen im Eintrittshafen zollabgefertigt werden.
- Anlieferzeiten im Lager Austromer Wien und Linz sind generell: Montag bis Donnerstag 08:00-17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr. Anlieferungen vor und nach dieses Zeitraumes bitte nur nach vorheriger Absprache.
- Wird die Ausfuhrverzollung der Ware von Ihnen erledigt, müssen die Ausfuhrdokumente mind. 10 Tage gültig sein.
- Waren können nur mit Anlieferschein bzw. mit schriftlichen Vereinbarungen übernommen werden. Die Dokumente müssen vom jeweiligen Lagerpersonal unterschrieben werden.
- Abfahrten ab unseren Lagerhäusern werden zumindest 1x/Woche (je nach Service) durchgeführt. Anlieferschluss ist jeweils einen Tag vor Abfahrt ab dem Lagerhaus.
- Der Schiffseigentümer haftet ausschließlich gem. internationelen Abkommen und meist nicht in vollem Umfang. Aus diesem Grund empfehlen wir die Ware gesondert zu versichern.
- Maximales Gewicht und Dimensionen eines Packstückes:
Das maximale Gewicht pro Packstück beträgt 3 Tonnen. Für Packstücke mit einem Gewicht grösser als 3 Tonnen oder einer Länge von mehr als 3 Meter oder einer Höhe von mehr als 2 Metern kontaktieren Sie bitte unsere Büros, welche Ihnen die Extra Kosten gerne bekanntgeben. - Schwergut Zuschlag (Overweight Surcharge):
Für Sendungen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3 Tonnen oder mit einem höheren Gewicht als Kubikmetern kommt ein Schwergut Zuschlag zur Abrechnung, welcher gerne von unseren Büros bekanntgegeben wird. - Markierungen und Nummerierungen
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Sendungen immer korrekt gekennzeichnet sind, einschließlich des Bestimmungshafens. Es ist auch unerlässlich, dass die Markierungen und Nummern auf allen Dokumenten mit den tatsächlichen Markierungen und Nummern auf der Ladung übereinstimmen. Dies mag selbstverständlich erscheinen, aber unsere Lager sind regelmäßig mit Diskrepanzen konfrontiert, die zu Fehlleitungen und/oder Verlusten im Ladehafen oder im Löschhafen führen können.